Schon jetzt mehr als 20 Cannabis-Clubs in Hessen

Cannabis-Anbau in Vereinen ab dem 1. Juli

Cannabis-Anbau in Vereinen ab dem 1. Juli

Ab dem 1. Juli ist es endlich soweit: Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland in speziellen Vereinen erlaubt. Bereits jetzt haben sich viele Clubs in Hessen registriert oder stehen kurz davor.

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Registrierte Vereine in Hessen

Das Registerportal der Länder zeigt schon mehr als 20 eingetragene Cannabis-Vereine in Hessen. Hinzu kommen zahlreiche Anträge, wie etwa zehn beim Amtsgericht Frankfurt und neun beim Amtsgericht Wiesbaden. Auch das Amtsgericht Gießen hat bereits sechs Cannabis-Vereine eingetragen.

Genehmigung und Kontrolle

Wie die Genehmigung und Kontrolle der Clubs in Hessen erfolgen werden, ist derzeit noch unklar. Laut Innenministerium befindet man sich jedoch auf der Zielgeraden. „Für einzelne Zuständigkeitsregeln bedarf es einer Rechtsverordnung, die vom Kabinett zu erlassen ist. Mit den maßgeblichen Entscheidungen ist binnen Wochen zu rechnen“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Erfahrungen von Unternehmern

Fynn von Kutzschenbach (19) und sein Team haben bereits vor rund einem Jahr ihren ersten Cannabis Social Club (CSC) in Wiesbaden gegründet. Weitere Clubs folgten in Frankfurt, Hochheim, Taunusstein, Offenbach und nun ganz frisch in Mainz. Der Andrang von Interessierten sei gewaltig, berichtet von Kutzschenbach. Es gibt jedoch noch einige Unklarheiten, insbesondere bezüglich der Vorgaben für geeignete Grundstücke. „Solange ich nicht weiß, welche Voraussetzungen ein Grundstück genau erfüllen muss, können wir keinen Pachtvertrag unterschreiben“, erklärt der junge Unternehmer. Die Anmietung und Ausstattung würden mehrere hunderttausend Euro kosten.

Regeln und Voraussetzungen für Anbauvereinigungen

Eine Anbauvereinigung soll künftig Cannabis an ihre Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben dürfen. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren liegt die Grenze bei 30 Gramm pro Monat.

Zusätzlich gibt es strenge Vorgaben für die Standorte der Anbauvereinigungen. Diese müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens drei Monate dabei sein müssen, um Drogentourismus zu vermeiden.

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